L'isolant isofloc L se compose de papier journal effiloché et de borates ajoutés pour le protéger contre les incendies. Les borates sont des sels qui possèdent une solubilité suffisante. Donc même si pour une raison ou une autre, vous en inhalez une certaine quantité, celle-ci est éliminée dans les 24 heures. Nous nous référons à cet égard aux constatations faites dans les gisements de borates en particulier ou de sels en général. Bien que les ouvriers y soient exposés chaque jour à des quantités nettement supérieures, ils n'ont encore jamais connu de problèmes de santé. C'est dû à la faible toxicité des borates, identique en fait à celle du chlorure de sodium, donc du sel de cuisine que vous utilisez généralement à la maison.
Dabei macht natürlich wie immer die Menge das Gift, aber beim Einatmen sind die Mengen aufgrund der Feinheit sehr gering. Außerdem betrifft dies ausschließlich den Verarbeiter der tagtäglich damit arbeitet. Denn Borate gasen bei den im Bauwesen vorliegenden Klimate definitiv nicht aus und staubförmig könnten sie nur über größere Undichtigkeiten der Dampfbremse/Luftdichtung in den Innenraum gelangen. Dies wird aus energetischen und bauphysikalischen Gründen (Vermeidung ungewollten Energieverlustes und von Kondensat durch Konvektion) und zur Erhöhung der Behaglichkeit (Vermeiden von Zugerscheinungen) ohnehin realisiert und ist für jeden Faserdämmstoff obligatorisch.
Letztere Aussage gilt sinngemäß auch für die Zellulosefasern. Es gilt also normalerweise, die Einbau- und evtl. Sanierungssituation zu betrachten. Für Zellulosefasern gibt es keine separate Einstufung in der MAK-Werteliste. Es gilt für die Verarbeitung also der allgemeine Feinstaub-Grenzwert. Die Argumentationskette von Kritikern bezüglich der organischen Fasern lautet : "Holzfasern sind in der MAK-Werteliste aufgeführt, Papier stammt aus Holz, also sind Zellulosedämmstoffe bedenklich".
Das Umweltbundesamt hat hierzu in einem gemeinsamen Bericht (Forschungsbericht 101 01 131, UBA-FB 98-036) mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Stellung genommen. Zellulosefaserstäube werden auch von Dämmstoffexperten häufig fälschlicherweise gleichgesetzt mit Holzstaub. Die daraus abgeleitete Behauptung, Zellulosefaserstäube seien wie Holzstaub (TRGS 905: Holzstaub krebserregend Kat. K3, Eichen- und Buchenholzstaub krebserzeugend Kat. K1) als krebserzeugende oder krebsverdächtige Stoffe eingestuft, ist ebenfalls nicht zutreffend. Mittlerweile liegen Ergebnisse eines von der Holz-Berufsgenossenschaft initiierten Verbundforschungsprojektes vor. Vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg durchgeführte Langzeittierversuche (so bedauerlich das sein mag, es gibt hier jedoch keine andere zuverlässliche Methode) ergaben, dass nicht Eichen- oder Buchenholzstaub allein, sondern ausschließlich Mischexpositionen aus Eichen- und Buchenholzstäuben, die mit bestimmten Chemikalien wie z.B. Chromaten, Lindan oder PCP kontaminiert sind, für bösartige Erkrankungen der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen verantwortlich gemacht werden können. Die vom Wissenschaftsrat der Europäischen Union vertretene Ansicht, dass selbst naturbelassene Hölzer kanzerogen seien (stellen Sie sich die Auswirkungen im Handwerks- und Do-it-yourself-Bereich vor!), ist deshalb nicht mehr haltbar.
Die Zulassungsbehörde in Deutschland für nicht genormte Produkte oder Bauteile, das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt), antwortete im März 2002 auf eine Anfrage der Arbeitsgemeinschaft für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V.: "Wie Sie wissen wurden eine ganze Reihe von Produkten aus Ihrem Bereich von unserem Haus bauaufsichtlich zugelassen. Da eine solche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie auch europäische technische Zulassung die positive Bewertung der Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes voraussetzt, mögen Sie bereits daran erkennen, dass wir bei der besagten Produktgruppe derzeit keine besonderen Bedenken haben." Diese Aussage betrifft auch andere Produkte wie Schaf- oder Baumwollflies, Hanfmatten, Holzweichfaserplatten, Zellulosedämmplatten etc. Alle diese Stoffe geben bei der Verarbeitung und ggf. durch Fugen in der Innenverkleidung organische Fasern an die Raumluft ab. Dabei muss jedoch die tägliche Belastung mit all diesen Fasern berücksichtigt werden. Kleidung, Vorhänge, Bezüge, Teppiche, Papiertaschentücher usw. geben ständig organische Fasern an die Raumluft ab. isofloc hat Staubmessungen in Wohnräumen durchführen lassen die belegen, dass in mineralisch gedämmten Häusern eine höhere organische Faserbelastung vorliegen kann als in zellulosegedämmten.
Woran es nichts zu beschönigen gibt ist, dass einige der Blastechniken durch den Transport und das Verdichten im Gefach mit Luft, die naturgemäß durch Fugen und Öffnungen wieder entweicht und Staub mitnimmt, zu einer höheren Staubbelastung auf der Baustelle führen als der Zuschnitt von Dämmmatten oder -fliesen, gleich auf welcher Rohstoffbasis. Wobei der Zuschnitt festerer Platten wie Zellulosedämm- oder Holzweichfaserplatten beim Zuschnitt mit Kreis- oder Stichsäge ähnlich anzusehen sind. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen (Abdichten, Absaugen, Lüften) die Staubbelastung zu minimieren. Darüber hinaus erlaubt der Gesetzgeber den Einsatz von individuellem Arbeitsschutz durch geeignete Staubmasken oder Atemschutzhelme. Konsequenterweise empfehlen wir den Einsatz dieser Hilfsmittel, wenn die anderen genannten Maßnahmen nicht ausreichen.
2008 jährte sich die isofloc-Gründung zum 25. mal. Bis dato liegen uns keine begründeten Reklamationen bezüglich Gesundheitsgefährdung durch isofloc vor!
Zusammenfassend:
Es gibt keine separate Einstufung in der TRGS (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe) oder der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) für organische Dämmstoffe. Im Gegenteil liegen entlastende Aussagen renommierter Institute und staatlicher Stellen vor. Prinzipiell gilt, dass die gedämmten Konstruktionen luftdicht (und damit sind sie auch staubdicht) sein müssen. Dies gilt unabhängig von der Dämmstoffart. Die Verarbeitung mittels Einblastechnik oder Zuschnitt mit Sägen können zu einer erhöhten Staubbelastung an der Baustelle führen. In diesen Fällen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt für einen möglichen Um- oder Rückbau.
Unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben sind Gesundheitsgefährdungen durch isofloc-Zellulosedämmstoff auszuschließen.
Schriftliche Unterlagen zu diesem Thema:
- Schreiben des DIBt an den Arbeitskreis für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V. vom März 2002.
- Kein Krebs bei Holzstaub: Zeitungsartikel aus HK Holz- und Kunststoffverarbeitung, 35. Jahrgang, Nr. 9/2000, Seite 102.